Free from...

Die Angabe „free from“ ist die im englischsprachigen Raum übliche Formulierung, um anzuzeigen, dass ein bestimmtes Allergen nicht im Produkt enthalten ist.
In Deutschland erfolgt diese Kennzeichnung durch den Zusatz „…frei“, zum Beispiel glutenfrei, weizenfrei oder laktosefrei.

Die Bezeichnung darf nur verwendet werden, wenn das jeweilige Allergen nachweislich nicht enthalten ist. Die Abwesenheit des Allergens muss somit verlässlich sichergestellt sein.

Was bedeutet der Hinweis „Kann ... enthalten“?

Zwar müssen Allergene gesetzlich angegeben werden, doch ein Hinweis auf mögliche unbeabsichtigte Spuren ist nicht verpflichtend.

Beispiel: Wird eine Milchschokolade direkt nach einer Nussschokolade produziert, können unbeabsichtigt Spuren von Nüssen übertragen werden. Um solche Fälle abzudecken, verwenden Hersteller häufig Hinweise wie „Kann Spuren von ... enthalten“ oder „Kann ... enthalten“.

Für Schär gilt: Wenn ein unbeabsichtigter Kontakt mit einem Allergen nicht ausgeschlossen werden kann, weisen wir diesen möglichen Spurenkontakt transparent mit dem Hinweis „Kann ... enthalten“ auf der Verpackung aus.