Was bedeutet der Hinweis „Kann ... enthalten“?

Zwar müssen Allergene gesetzlich angegeben werden, doch ein Hinweis auf mögliche unbeabsichtigte Spuren ist nicht verpflichtend.

Beispiel: Wird eine Milchschokolade direkt nach einer Nussschokolade produziert, können unbeabsichtigt Spuren von Nüssen übertragen werden. Um solche Fälle zu berücksichtigen, verwenden Hersteller oft die Kennzeichnung „Kann Spuren von… enthalten“ oder „Kann … enthalten“. 

Für Schär gilt: Wenn ein unbeabsichtigter Kontakt mit einem Allergen nicht ausgeschlossen werden kann, weisen wir diesen möglichen Spurenkontakt transparent mit dem Hinweis „Kann ... enthalten“ auf der Verpackung aus.