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Die Kennzeichnung von Gluten auf Lebensmitteln

Menschen mit Zöliakie müssen eine streng glutenfreie Diät einhalten. Hier findest du  Informationen über die Kennzeichnung und Zertifizierung glutenfreier Produkte sowie hilfreiche Tipps, die es  dir einfacher machen, die Etikettierung von Lebensmitteln zu lesen, um sie auf Gluten überprüfen zu können. 

 

EU-Vorschriften zur Gluten-Kennzeichnung 

Dank der Allergenkennzeichnung müssen glutenhaltige Lebensmittel deutlich gekennzeichnet werden. Gluten muss, wie alle weiteren Allergene, wie Milch oder Ei, auf dem Etikett angegeben werden. Es muss besonders hervorgehoben werden, beispielsweise durch Fettdruck oder Unterstreichung.

Gemäß den Vorschriften der Europäischen Union (EU) findet man folgende Angaben auf dem Produkt:

  • glutenfrei“, das bedeutet, dass  maximal 20 mg Gluten pro kg Lebensmittel (weniger als 20 Teile pro Million, Parts per Million, ppm) festgestellt wurden; das ist die häufigste Kennzeichnung.
  • sehr geringer Glutengehalt“: maximal 100 mg Gluten pro kg Lebensmittel (100 ppm).  Diese Angabe ist sehr selten. Heutzutage sind die Möglichkeiten im Labor so verfeinert, dass diese Angabe kaum mehr notwendig ist.

Eine weitere Kennzeichnungsmöglichkeit ist die sogenannte Spurenkennzeichnung, „Kann Spuren von Gluten enthalten
Diese wird eingesetzt, wenn Spuren vom Allergen beim Produktionsprozess nicht ausgeschlossen werden können.
Diese Kennzeichnung kann man bei Herstellern finden die auch Lebensmittel mit glutenhaltigem Rohstoffen herstellen.

Tipps für den Kauf glutenfreier Produkte 

 

Woran erkennt man glutenfreie Produkte? 

Weisen Lebensmittel einen Glutengehalt von höchstens 20 mg/kg (= 20 ppm) auf, können sie mit der Bezeichnung „glutenfrei“ oder „gluten-free“ versehen werden. Zusätzlich haben Hersteller die Möglichkeit, auf den Verpackungen das Symbol der durchgestrichenen Ähre anzugeben. Diese ist das offizielle europäische Symbol für glutenfreie Produkte. Lebensmittelunternehmen benötigen eine Lizenz um das Symbol verwenden zu dürfen und sind dazu verpflichtet, eine Reihe von Auditvorgaben zu erfüllen.  

Achte beim Einkauf nicht nur auf die Symbole bzw. die Zertifizierung als glutenfreies Produkt, sondern auch auf die Zutatenliste – insbesondere auf Weizen, Gerste, Roggen und Hafer. Und vergiss nicht, dass "weizenfrei" nicht unbedingt "glutenfrei" bedeutet! 

Sei vorsichtig bei Lebensmitteln, die frisch zubereitet und vor Ort für den Verkauf verpackt werden – z.B. bei Kuchen in einer Bäckerei. In solchen Betrieben ist es oft am besten, direkt nach den Zutaten oder einer möglichen Kontamination zu fragen. 

Einige Produkte werden zwar aus glutenhaltigem Getreide hergestellt, sind aber dennoch glutenfrei.  

Hierzu gehören beispielsweise:  

  • Spirituosen (z.B. Wodka, Whisky)  
    Alle reinen destillierten alkoholischen Getränke, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol besitzen, brauchen aktuell keine Zutatenliste und sind glutenfrei. Wird ein Allergen zugesetzt, so muss dies auf dem Etikett angegeben werden.  
     
  • Glutenfreie Weizenstärke 
    Bei glutenfreier Weizenstärke wird durch einen Waschprozess das wasserunlösliche Gluten aus der Stärke herausgelöst. Produkte mit glutenfreier Weizenstärke, die einen Glutengehalt von unter 20 ppm haben, dürfen als glutenfrei gekennzeichnet werden.  
     
  • Pflanzliche Öle 
    Auch wenn das pflanzliche Öl aus einem glutenhaltigem Rohstoff hergestellt wurde (z.B. Weizenkeimöl), ist es glutenfrei.  
     
  • Zuckerprodukte 
    Alle sogenannten Stärkehydrolysate (Glukose, Glukosesirup, Dextrin, Maltodextrin oder auch Dextrose) sind auch dann, wenn sie ursprünglich aus Weizenstärke hergestellt wurden, glutenfrei.