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Glutenfreie Shopping-Tipps

Was Sie beim Kauf von Lebensmitteln beachten sollten

Der tägliche Lebensmittelkauf ist für Zöliakiebetroffene keine so leichte Sache; die Palette an Produkten scheint schier unendlich groß, aber bei jeder Kaufentscheidung stellt sich die Frage: Darf ich das auch wirklich essen? Mit diesen Infos füllen Sie Ihren Einkaufskorb richtig:

• Seit November 2005 müssen die 14 wichtigsten Allergene in Lebensmitteln auf dem Produktetikett angegeben werden - unabhängig von der enthaltenen Form und Menge. Lesen Sie deshalb vor dem Kauf generell ganz genau das Etikett des Produktes Ihrer Wahl, auch wenn es Sie etwas Zeit und Mühe kostet.

Achtung: Produkte, die vor diesem Datum hergestellt wurden, dürfen auch jetzt noch abverkauft werden; glutenhältige Zutaten sind in diesem Fall nicht am Etikett ausgewiesen! Und: Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für verpackte und nicht für lose abgegebene Ware.

• Wenn Ihnen eine Zutat auf dem Etikett nicht geläufig ist, lassen Sie das Produkt lieber im Regal liegen.

• Finden Sie die Bezeichnung „Stärke“ oder „modifizierte Stärke“ auf dem Etikett, so handelt es sich hier laut EU-Bestimmung vom Februar 2000 um glutenfreie Stärke; glutenhaltige Stärke muss seit diesem Datum eigens deklariert werden.

• Generell gilt: Je frischer ein Lebensmittel ist, umso eher ist es glutenfrei; und umgekehrt: Je stärker es verarbeitet ist, umso eher ist es glutenhältig.

• Auch wenn das Produkt an sich glutenfrei ist, berücksichtigen Sie bitte mögliche Kontaminationen, etwa bei glutenfreiem Getreide, Mehlen oder Brot- und Backwaren.

• Produkte von großen Lebensmittelproduzenten tragen zwar meist überall den gleichen Markennamen, können dort aber unter Umständen auch andere Zutaten enthalten. Deshalb Vorsicht beim Kauf von Ihnen bereits bekannten Produkten im Ausland. Auch hier gilt: Etiketten studieren oder Auskunft über die Zöliakiegesellschaft des Landes einholen.

• Grundsätzlich sind alle Medikamente glutenfrei. Daher können sie problemlos eingenommen werden (die vom Europäischen Arzneibuch derzeit vorgeschriebenen Grenzen (deren Einhaltung von der Abteilung IV des italienischen Gesundheitsministeriums kontrolliert wird) erlauben es, für Zöliakiebetroffene (Personen, die an Glutenunverträglichkeit leiden) auch Arzneimittel, die Weizenstärke enthalten, als geeignet zu erachten).

• Besorgen Sie sich detaillierte Einkaufslisten mit den geläufigsten, im Handel erhältlichen Produkten und nehmen Sie diese zum Einkauf mit. Diese Listen bekommen Sie in vielen Ländern bei der jeweiligen Zöliakiegesellschaft. Solche Lebensmittelaufstellungen gibt’s z.B. in Deutschland bei der Deutschen Zöliakie Gesellschaft, in Österreich bei der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Zöliakie, in Italien bei der Associazione Italiana Celiachia, in Großbritannien bei der Coeliac UK und in Spanien bei der Federación de Asociaciones de Celíacos de Espana.

• Am sichersten fahren Sie, wenn Sie Einkaufsmöglichkeiten mit sicheren, eigens für Zöliakiebetroffene hergestellten Produkten bevorzugen, wie etwa jene von Schär.

http://www.schaer.com/de/club-vorteile/

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